08 Dezember 2011

VORSORGEORIENTIERTER Mobilfunk ist MÖGLICH und ein GEWINN für alle!

Mobilfunk ist aus dem modernen Leben fast nicht mehr wegzudenken. Doch werden wir durch Mobilfunkantennen, Handys und DECT-Schnurlostelefone, kabellose Internetverbindungen wie WLAN und Bluetooth - auch als unfreiwillig bestrahlte Nachbarn - in unseren Rechten auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2(2) GG, auf Umweltschutz nach Art. 20a GG und Art. 174 des EG-Vertrags sowie auf Eigentum nach Art. 14 GG (durch Immobilienwertverluste) massiv eingeschränkt. Staat, Medien und z.T. die Wissenschaft sind beeinflusst durch Steuer-, Lizenz- (z.B. 50 Milliarden € für UMTS), Werbeeinnahmen, Sponsoring und das IZMF der Lobby.

Die SAR-Werte der Handys (s. Liste des BfS) schützen nur vor übermäßiger Erwärmung, nicht aber vor langfristigen Gesundheitsschäden durch biologische Wirkungen. Unsere millionenfach zu hohen Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung BImSchV 1997 (unterschrieben von Merkel/Kohl, unverändert von Schröder trotz Vorstoss von Trittin) schützen Firmen mehr als beispielsweise Elektrosensible. Insbesondere Ungeborene, Kinder und Jugendliche, Kranke und Ältere sind gefährdet, siehe bei www.mobilfunkstudien.org und Grenzwertübersicht des Journalisten und Baubiologen www.maes.de - dort auch Beispiele unabhängiger experimenteller und epidemiologischer Studien, die konsistente Hinweise liefern auf gesundheitliche Risiken durch Mobilfunk (= nicht-ionisierende Strahlung oder Mikrowellen) - weit unterhalb der geltenden Grenzwerte, z.B. Störungen von Hirnfunktionen, Fruchtbarkeit, Immunabwehr, erhöhtes Krebsrisiko durch DNA-Brüche...

Die WHO stuft die Strahlung seit 2011 als "potentiell krebserregend" ein.

Die Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke veränderte sich im Tierversuch, d.h. Schadstoffe, die wir alle im Blut haben, können eher ins Gehirn kommen. Versicherungen halten das Risiko für unabschätzbar und übernehmen keine umfassende Haftung. Das Risiko von Schadensersatzforderungen tragen in der Regel die Verpächter von Antennenanlagen. Langfristige Schadenskosten werden die Firmen und unsere Solidarversicherungen überfordern und somit langfristig SteuerzahlerInnen aufgebürdet.

Erfahrungen mit anderen Risiken wie Asbest, Holzschutzmitteln, CO2, (Passiv)Rauchen... lassen befürchten, dass für kurzfristige wirtschaftliche Vorteile erneut hohe langfristige Risiken in Kauf genommen werden, s. Broschüre der Europäischen Umweltagentur EEA "Späte Lehren aus frühen Warnungen. Das Vorsorgeprinzip 1896-2000" - erhältlich vom Umweltbundesamt. Die "EU-Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung von Umweltschäden", sieht auch dann eine Haftung der Anlagenbetreiber vor, wenn sie sich im Rahmen der Genehmigung bewegen. Fr. Prof. Dr. med. McGlade von der EEA rief nach der Auswertung von 2000 Studien durch internationale Wissenschaftler der www.bioinitiative.org im ARD-Report vom 29.10.07 alle Verantwortlichen zu sofortigem Handeln auf und vergleicht WLAN mit Asbest.

Vorschläge zum VORSORGLICHEN GESUNDHEITSSCHUTZ:

1. Absenkung der Grenzwerte für Innenräume - "Immissions- statt Emmissionsschutz"

Die Einführung der "Salzburger Vorsorgewerte" nach www.salzburg.gv.at /umweltmedizin und des www.BUND.de für Innenräume würde empfindliche Personen wie Kinder vor zu hoher unfreiwilliger Bestrahlung schützen und wäre mit zumutbaren Einschränkungen möglich. Bei BMW konnte durch Innenraum-Strahlenminimierung der Krankenstand gesenkt werden.

Mobile Kommunikation ist primär im Freien und in Notsituationen wichtig. Wo nötig, könnten an Gebäuden passive Antennensysteme angebracht werden, um die Mobilfunksignale gezielt in Innenräume zu leiten (Beispiel Dubai). Entscheidend ist dabei die Höhe der Belastung, die bei Kindern am Schlafplatz ankommt und nicht die Stärke der Strahlungsquelle. Ein persönliches "Strahlenkonto" könnte für besonders belastete Erwachsene (z.B. Polizisten bei dem neuen Polizeifunk TETRA) Schutz bieten wie beim Schutz vor radioaktiver Strahlung in der Medizin und in Atomkraftwerken.

2. Priorität für kabelgebundene Kommunikationslösungen

Vor allem in öffentlichen Gebäuden wie in Universitäten, Schulen, Krankenhäusern, Behörden, Altenheimen... sollte eine schnelle digitale Datenübertragung (DSL) gewährleistet und flächendeckende Breitbandkabelversorgung statt Schnurlos-Internetzugang für ländliche Gebiete in Deutschland bevorzugt werden - auch wegen der Datensicherheit.

3. Minimierungspflicht für die Strahlenbelastung

durch Geräte und Beschränkung bei häuslicher Schnurlostechnologie (DECT, W-LAN, Bluetooth) auf die tatsächliche Nutzungsdauer - wie bei den neueten Eco-DECT-Schnurlostelefonen.

4. Besserer Verbraucherschutz durch Information
über Art und Höhe der Strahlung und mögliche Nebenwirkungen der Schnurlostechnik, obligatorische Warnhinweise und Angabe von Mindestabständen für Kinder.

5. Änderung der Bauordnungen für Mobilfunkantennen mit Genehmigungspflicht

für die Errichtung aller Mobilfunkanlagen und Einspruchsrechte im Umkreis von 400m. Die Betreiber behalten sich bisher das Recht vor, Anlagen beliebig nachzurüsten (mit UMTS,EDGE,WIMAX).

6. Obligatorische Haftpflichtversicherung/Schadensersatzfonds für Hersteller und Betreiber.

7. Zulassung von Sammelklagen und Beweislastumkehr

für sich gegenseitig verstärkende Umweltbelastungen für Mensch und Natur (z.B. Bienensterben = multikausal !).

8. Zusammenlegung der Mobilfunknetze

- auch wegen Energiespar- und Klimaschutzeffekten


V.i.S.d.M.- außer für links: Dipl.-Psych. H. Tlach, Sprecherin der Agendagruppe Gesundheit in www.Allensbach.de Mitglied bi.humaner_mobilfunk@web.de in Konstanz und Umgebung www.mobilfunkrisiken.de , Verein Strahlenschutz am Bodensee e.V. www.mobilfunk-bodensee.net , www.BUND.net , www.mobilfunk-aerzteappell.de der Ärzteinitiative Allgäu-Bodensee-Oberschwaben , der Verbraucherschutzorganisation www.diagnose-funk.org , der Interdisziplinären Gesellschaft für Umweltmedizin www.igumed.de ("Freiburger Appell" 2002) und der bundesweiten www.kompetenzinitiative.net zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V. - Stand Dez.11